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Überblick über die Photovoltaik-Förderung nach EEG
(Erneuerbare Energien Gesetz)

Solarstrom mit Photovoltaik-Anlagen – weiterhin eine lohnende Investition

Nach der Entscheidung durch den Bundesrat vom 9.7.2010 über die Anpassung der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen gibt es wieder mehr Planungssicherheit und neue Chancen für die Solarbranche.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick: alt

  • Die Kürzung der Einspeisevergütung für das Jahr 2010 erfolgt jetzt in zwei Stufen:
    - zum 1.7.2010 (rückwirkend) zwischen 8% und 13% und
    - zum 1.10.2010 mit einer weiteren Absenkung von 3% auf alle Photovoltaik-Anlagentypen
  • Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen werden auch nach dem 1. Januar 2015 weiter gefördert und die Förderungsfähigkeit zusätzlicher Flächen wird erweitert (vorbelastete Flächen wie Industrie- u. Gewerbegebiete, Seitenflächen von Autobahnen und Schienenwegen).
  • Der Eigenverbrauch für Photovoltaikanlagen von Privathaushalten und Gewerbe wird stärker gefördert: Die maximale Größe von Photovoltaik-Anlagen wird auf 500 kWp erhöht (bisher: 30 kWp).
  • Der Zielkorridor des Marktwachstums für die Berechnung der jährlichen Absenkung der Einspeisevergütung (Degression) ab dem Jahr 2011 wird auf 2.500 bis 3.500 MWp erhöht (bislang 1.200 bis 1.900 MWp)
  • Die Förderung für Ackerflächen entfällt vollständig.

Die neue Regelung ist insgesamt bis zum 31.12.2011 (Stichtag für die nächste geplante Novellierung des EEG) befristet.


 Die Kürzung der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen für das Jahr 2010 im Überblick:

 
ab 1.7.2010
ab 1.10.2010 
Gebäude-/Dachanlagen:
um 13%
um 3%
Freiflächen  
 
vormals wirtschaftlich oder
militärisch genutzte Flächen
(Konversionsflächen):
um 8%
um 3%
Sonstige Freiflächen,
z. B. Gewerbegebiete:
um 12%
um 3%


Daraus ergeben sich die folgenden Sätze der Solarstromvergütung für das Jahr 2010
Alle Angaben in Cent/kWh

Datum der
Inbetriebnahme
Anlage auf / an Gebäuden
oder Lärmschutzwänden
Freiflächenanlagen
 
bis
30 kW
30 kW bis
100 kW
100 kW
bis
1000 kWH
ab 1000 kWh
Konversions-
flächen
Ackerflächen
sonstige Flächen
30.06.2010
39,14
37,23
35,23
29,37
28,43
28,43
28,43
01.07.2010
34,05
32,39
30,65
25,55
26,15
entfällt
25,02
01.10.2010
33,03
31,42
29,73
24,79
25,37
entfällt
24,26

 


Zukünftige Entwicklung der Photovoltaik-Einspeisevergütung auf einen Blick
Alle Angaben in Cent/kWh

 
 
1.1.2010
1.7.2010
1.10.2010
1.1.2011*
1.1.2012*
1.1.2013*
1.1.2014*
Gebäude-/Dachanlagen:
 
 
 
 
 
 
 
ab 1000 kWh
29,37
25,55
24,79
22,55
20,53
18,68
17,00
ab 100 kWh
35,23
30,65
29,73
27,05
24,62
22,40
20,39
ab 30 kWh
37,23
32,39
31,42
28,59
26,02
23,68
21,55
bis 30 kWh
39,14
34,05
33,03
30,06
27,35
24,89
22,65
Freiflächen-Anlagen:
28,43 
 25,02
24,26
22,07
20,09
18,28
16,64
Konversionsflächen
28,43
26,15
25,37
23,08
21,00
19,12
17,40
Eigenverbrauchsanlagen **
 
 
 
 
 
 
 
Gebäude 100 bis 500 kWh
ab 30 % Eigennutzung
0,00
0,00
14,27
18,65
13,35
17,73
12,14
16,13
(11,05)
(14,68)
(10,06)
(13,36)
( 9,15)
(12,16)
Gebäude ab 30 kWh
ab 30 % Eigennutzung
0,00
0,00
16,01
20,39
15,04
19,42
13,69
17,67
(12,45)
(16,08)
(11,33)
(14,63)
( 10,31)
(13,31)
Gebäude bis 30 kWh
ab 30 % Eigennutzung
22,76
22,76
17,67
22,05
16,65
21,03
15,15
19,13
(13,79)
(17,41)
(12,55)
(15,85)
(11,42)
(14,42)

 

*) Vergütungen bei einer Degression von 9% ab 1.1.2011
**) Für den Eigenverbrauch gibt es zwei Vergütungstarife: Werden bis 30% des Solarstroms selbst genutzt, so gilt der niedrigere Tarif. Nur für den darüber hinaus gehenden Anteil wird der höhere Tarif gezahlt.

Weitere Infos


EEG Aktuell
Webseite mit aktuellen Informationen

Info-Portal
Info-Portal zum EEG des Bundesumweltministeriums

Gesetzestext-PDF
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich

Wikipedia Eintrag
Allgemeine Infos und Geschichte des EEG